Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zeitrahmen
Wird im Zuge der konkreten Projektplanung definiert.
2. Beschaffung und Lieferung
manaTec übernimmt die kaufmännische Bearbeitung der Bestellungen und
Abrufe.
Kommt es im Rahmen eines Projektes mit pauschaler Vergütung (Projektpreis)
zu Verzögerungen, die nicht durch manaTec verschuldeten sind, so wird die
Projektlaufzeit verlängert und die entstehenden Mehrkosten nachberechnet.
3. Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung sind die Räumlichkeiten der manaTec in Dresden.
Alle Workshops und Schulungen gelten als Webinare via Google Meet oder anderer geeigneter Techniken angeboten.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Um einen optimalen Projektablauf zu gewährleisten, ist ein freier Zugang zu
allen für die Installation relevanten Räumen und Systemen notwendig. Des
Weiteren sind, falls es technisch erforderlich ist, Passwörter (auch
Administrator-Passwörter) oder rechtzeitige Systemzugänge zur Verfügung zu
stellen.
Der Auftraggeber stellt qualifizierte Mitarbeiter (Keyuser) bereit, die in der
Lage sind, die Mitarbeiter der manaTec im erforderlichen Umfang zu
unterstützen und Auskünfte zu erteilen. Der Auftraggeber stellt geeignete
Arbeitsplätze, Zugang zum Internet, Räumlichkeiten für Besprechungen und
Remotezugriff auf die relevanten Systeme des Kunden, falls Remote-
Aktivitäten geplant sind, bereit. Die Abnahme der Leistungen des Projektes
wird durch entscheidungsbefugte Mitarbeiter des Kunden unmittelbar im
Anschluss nach erfolgter Prüfung der Arbeiten vorgenommen. Erfolgt keine
Abnahme oder Verweigerung der Abnahme binnen zwei Wochen nach
Übergabe gilt das Werk als abgenommen. Der Kunde ist für die Sicherheit der
Daten und deren Backup selbst verantwortlich. Dies ist unbedingt vor Beginn
der Arbeiten durchzuführen.
Sämtliche von manaTec durchgeführte Leistungen im Bereich der elektronisch
geführten Buchhaltung entbinden den Kunden nicht von seinen Pflichten der
Ordnungsmäßigkeitsprüfung der gespeicherten Daten. Für die Ordnungsmäßigkeit
elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen,
einschließlich der eingesetzten Verfahren, ist allein der Steuerpflichtige
verantwortlich. manaTec übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im
System gespeicherten Daten.
5. Zahlungsbedingungen
Die gelieferte Hardware und Software wird sofort nach Lieferung in Rechnung
gestellt. manaTec hat die Möglichkeit Positionen des Angebots einzeln
entsprechend des Grades der Fertigstellung abzurechnen. Alle Preise sind
Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
6. Reisekosten
Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
7. Allgemeines
7.1
Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Angebotes ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder sich als nicht durchführbar erweisen, so wird die
Wirksamkeit des übrigen Angebotsinhaltes hiervon nicht berührt. Die
Angebotsparteien werden die unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen durch eine Vereinbarung ersetzen, die der wirtschaftlich
gewollten Vereinbarung entspricht und deren Inhalt der zu ersetzenden
Bestimmung möglichst nahe kommt.
7.2
Haftung
manaTec ist sich der unternehmenskritischen Bedeutung der IT- und
Systemlandschaft für den Auftraggeber bewusst und wird alle Schritte, die im Rahmen des
Projektes
notwendig sind, mit äußerster Sorgfalt durchführen.
7.2.1 Beseitigung von Mängeln
Mängel, die auf fehlerhafte Programmierungen des Softwareanbieters zurückzuführen sind werden durch den Anbieter selbst behoben. Wünscht der Auftraggeber explizit eine Beseitigung von Softwaremängeln, deren Ursprung im Standard der Software zu finden und nicht auf Programmierungen durch manaTec zurückzuführen ist, werden die Aufwände zur Mängelbeseitigung im Rahmen der vereinbarten Supportbeauftragung in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet die von manaTec durchgeführten Programmierungen aufzu Mängel zu testen. Die Programmierungen durchlaufenen hierzu einen Abnahmeprozess durch den Kunden. Verläuft dieser positiv, erkennt der Kunde die Programmierungen als fehlerfrei an und entbindet die manaTec von einem etwaigen Nacherfüllungsanspruch i. S. d. Sachmängelhaftung.
7.2.2
manaTec haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen:
a) manaTec haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im
Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und
Folgeschäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungen, entgangenen
Gewinn und vergebliche Aufwendungen, ausgeschlossen. Die Regelung unter
b) bleibt davon unberührt.
b) Abweichend zu a) haftet manaTec für Schäden aus der Verletzung von
Kardinalpflichten durch manaTec, ihre gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die
Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des
Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Wenn
manaTec diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung
auf den Betrag begrenzt, der für manaTec zum Zeitpunkt der jeweiligen
Leistung vorhersehbar war.
c) manaTec haftet für Schäden aufgrund fehlender, zugesicherter
Eigenschaft bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war
und der für manaTec bei der Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
d) manaTec haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei
ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren
Wiederherstellung angefallen wäre.
e) ManaTec haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der
Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
f) Im Übrigen gelten §§ 444 und 823 BGB entsprechend.
7.2.3
Eine weitere Haftung von manaTec ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
7.3
Geheimhaltung
manaTec erkennt die Informationen als Vermögenswert des Kunden an.
manaTec wird jegliche interne Information des Kunden geheim halten,
insbesondere Dritten gegenüber. Zugang zu den Informationen wird manaTec
seinen Mitarbeitern nur insoweit gewähren, als dies zur Erfüllung der
vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
manaTec wird die überlassenen Informationen mit derselben Vertraulichkeit
behandeln, die manaTec auch in eigenen vertraulichen Angelegenheiten
anwendet, keinesfalls jedoch wird manaTec die erforderliche Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns unterschreiten. Entsprechende Informationen, die der
Kunde manaTec-Mitarbeitern überlässt, wird er mit einer geeigneten
Kennzeichnung oder Markierung als „Vertraulich“ oder mit schriftlicher Notiz
versehen und das überlassene Material auflisten.
7.4
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
8. Einverständnis zur Referenzauflistung
Mit der Bestätigung des Auftrags ist die manaTec GmbH berechtigt, den Namen des
Auftraggebers auf ihren Webpräsenzen, in sozialen Netzwerken sowie Unternehmens-
und Produktflyern als Referenzkunden aufzuführen und auf die gemeinsame wirtschaftliche
Beziehung hinzuweisen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen. Das
Einverständnis beinhaltet lediglich die Nennung des (Marken-) Namen/Firmierung des
Auftragnehmers, die Unternehmenskennzeichnung und das Firmenlogo sowie eine Verlinkung
zur Internetpräsenz des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt gleichzeitig, Inhaber
dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung
und/oder des Logos ergeben, können der manaTec GmbH nicht zur Last gelegt werden. Diese
Gestattung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in ihrer Gesamtheit
widerrufen werden.