Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Zeitrahmen

Wird im Zuge der konkreten Projektplanung definiert.


2. Beschaffung und Lieferung

manaTec übernimmt die kaufmännische Bearbeitung der Bestellungen und Abrufe.

Kommt es im Rahmen eines Projektes mit pauschaler Vergütung (Projektpreis) zu Verzögerungen, die nicht durch manaTec verschuldeten sind, so wird die Projektlaufzeit verlängert und die entstehenden Mehrkosten nachberechnet.


3. Ort der Leistungserbringung

Ort der Leistungserbringung sind die Räumlichkeiten der manaTec in Dresden.

Alle Workshops und Schulungen gelten als Webinare via Google Meet oder anderer geeigneter Techniken angeboten. 


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Um einen optimalen Projektablauf zu gewährleisten, ist ein freier Zugang zu allen für die Installation relevanten Räumen und Systemen notwendig. Des Weiteren sind, falls es technisch erforderlich ist, Passwörter (auch Administrator-Passwörter) oder rechtzeitige Systemzugänge zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt qualifizierte Mitarbeiter (Keyuser) bereit, die in der Lage sind, die Mitarbeiter der manaTec im erforderlichen Umfang zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen. Der Auftraggeber stellt geeignete Arbeitsplätze, Zugang zum Internet, Räumlichkeiten für Besprechungen und Remotezugriff auf die relevanten Systeme des Kunden, falls Remote- Aktivitäten geplant sind, bereit. Die Abnahme der Leistungen des Projektes wird durch entscheidungsbefugte Mitarbeiter des Kunden unmittelbar im Anschluss nach erfolgter Prüfung der Arbeiten vorgenommen. Erfolgt keine Abnahme oder Verweigerung der Abnahme binnen zwei Wochen nach Übergabe gilt das Werk als abgenommen. Der Kunde ist für die Sicherheit der Daten und deren Backup selbst verantwortlich. Dies ist unbedingt vor Beginn der Arbeiten durchzuführen.

Sämtliche von manaTec durchgeführte Leistungen im Bereich der elektronisch geführten Buchhaltung entbinden den Kunden nicht von seinen Pflichten der Ordnungsmäßigkeitsprüfung der gespeicherten Daten. Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen, einschließlich der eingesetzten Verfahren, ist allein der Steuerpflichtige verantwortlich. manaTec übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im System gespeicherten Daten.


5. Zahlungsbedingungen

Die gelieferte Hardware und Software wird sofort nach Lieferung in Rechnung gestellt. manaTec hat die Möglichkeit Positionen des Angebots einzeln entsprechend des Grades der Fertigstellung abzurechnen. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.


6. Reisekosten

Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.


7. Allgemeines

7.1 Gültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Angebotes ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder sich als nicht durchführbar erweisen, so wird die Wirksamkeit des übrigen Angebotsinhaltes hiervon nicht berührt. Die Angebotsparteien werden die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch eine Vereinbarung ersetzen, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung entspricht und deren Inhalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.

7.2 Haftung

manaTec ist sich der unternehmenskritischen Bedeutung der IT- und Systemlandschaft für den Auftraggeber bewusst und wird alle Schritte, die im Rahmen des Projektes notwendig sind, mit äußerster Sorgfalt durchführen. 

7.2.1 Beseitigung von Mängeln

Mängel, die auf fehlerhafte Programmierungen des Softwareanbieters zurückzuführen sind werden durch den Anbieter selbst behoben. Wünscht der Auftraggeber explizit eine Beseitigung von Softwaremängeln, deren Ursprung im Standard der Software zu finden und nicht auf Programmierungen durch manaTec zurückzuführen ist, werden die Aufwände zur Mängelbeseitigung im Rahmen der vereinbarten Supportbeauftragung in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet die von manaTec durchgeführten Programmierungen zu testen. Die Programmierungen durchlaufenen einen Abnahmeprozess bevor sie auf dem Live-System ausgerollt werden. Ist dieser positiv erkennt der Kunde die Entwicklung als fehlerfrei an und entbindet die manaTec von einem etwaigen Nacherfüllungsanspruch i. S. d. Sachmängelhaftung. 


7.2.2 manaTec haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) manaTec haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen, ausgeschlossen. Die Regelung unter b) bleibt davon unberührt.

b) Abweichend zu a) haftet manaTec für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch manaTec, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Wenn manaTec diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Betrag begrenzt, der für manaTec zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

c) manaTec haftet für Schäden aufgrund fehlender, zugesicherter Eigenschaft bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für manaTec bei der Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

d) manaTec haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

e) ManaTec haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

f) Im Übrigen gelten §§ 444 und 823 BGB entsprechend.

7.2.3 Eine weitere Haftung von manaTec ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

7.3 Geheimhaltung

manaTec erkennt die Informationen als Vermögenswert des Kunden an. manaTec wird jegliche interne Information des Kunden geheim halten, insbesondere Dritten gegenüber. Zugang zu den Informationen wird manaTec seinen Mitarbeitern nur insoweit gewähren, als dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

manaTec wird die überlassenen Informationen mit derselben Vertraulichkeit behandeln, die manaTec auch in eigenen vertraulichen Angelegenheiten anwendet, keinesfalls jedoch wird manaTec die erforderliche Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unterschreiten. Entsprechende Informationen, die der Kunde manaTec-Mitarbeitern überlässt, wird er mit einer geeigneten Kennzeichnung oder Markierung als „Vertraulich“ oder mit schriftlicher Notiz versehen und das überlassene Material auflisten.

7.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.


8. Einverständnis zur Referenzauflistung

Mit der Bestätigung des Auftrags ist die manaTec GmbH berechtigt, den Namen des Auftraggebers auf ihren Webpräsenzen, in sozialen Netzwerken sowie Unternehmens- und Produktflyern als Referenzkunden aufzuführen und auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen. Das Einverständnis beinhaltet lediglich die Nennung des (Marken-) Namen/Firmierung des Auftragnehmers, die Unternehmenskennzeichnung und das Firmenlogo sowie eine Verlinkung zur Internetpräsenz des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt gleichzeitig, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung und/oder des Logos ergeben, können der manaTec GmbH nicht zur Last gelegt werden. Diese Gestattung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in ihrer Gesamtheit widerrufen werden.